Soweit Dr. G. ______ schliesslich vorbringt, Dr. F. _____ bestätige letztlich aufgrund seiner Beurteilung des MRI vom 8. Juli 2016, dass eine „erheblichere Strukturveränderung als bei einer banalen Zerrung" vorliege, kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden. Die bereits im Rahmen des Eingriffs vom 22. April 2016 festgestellte Aufquellung des vorderen Kreuzbandes, auf die Dr. G. ______ namentlich verweist, war von den damals zuständig gewesenen Ärzten wie gesehen gerade nicht als Nachweis für eine Ruptur angesehen worden; es wurde im Ergebnis nur ein Status nach einer Zerrung beschrieben.