Betrachtet man freilich die ursprünglichen Angaben der Versicherten, nachdem sie sich zu Beginn des Jahres 2016 in Behandlung begeben hatte, findet sich im Bericht von Dr. L. ______ vom 8. März 2016 unter Anamnese die Angabe „vorrangig belastungsabhängige Schmerzen des linken Kniegelenks ohne Instabi-litätsgefühl'. Soweit die Beschwerdeführerin sich darauf beruft, der Arzt habe sie missverstanden (act. 2.40, S. 19), ist darauf hinzuweisen, dass bei der objektiven Befundschilderung im fraglichen Bericht ebenfalls keine Instabilität festgehalten ist (vgl. schon oben E. 4.1 lit.