Der Schadeninspektor hatte sie dann darauf aufmerksam gemacht, dass es sich beim Ereignis vom 10. Juli 2015 um einen Unfall im Rechtssinne handle und er forderte sie zur Einreichung der Schadenmeldung auf. Bezogen auf den Unfallhergang vom 10. Juli 2015 ist dem Schadeninspektorenbericht namentlich zu entnehmen, die Beschwerdeführerin habe sich das linke Knie verdreht, einen „Chlapf" gehört, sofort massive Schmerzen verspürt. Zuhause habe sie eine Schwellung des Knies bemerkt, diese sowie die Schmerzen hätten aber während der folgenden zwei Tagen stetig abgenommen, so dass sie keinen Arzt aufgesucht habe (act.