Damals habe sie sich nicht bei einem Arzt vorgestellt. Nach einer initialen Besserung sei es wieder zu einer deutlichen Verschlechterung nach einer Wanderung gekommen (act. 2.29). Sodann hatte die Versicherte im Februar 2018 gegenüber dem Schadeninspektor der Versicherung B. ______ offenbar einerseits den Vorfall auf der Treppe im Juli 2015 und die rund zwei Wochen später erfolgte Bergwanderung ausführlich geschildert. Der Schadeninspektor hatte sie dann darauf aufmerksam gemacht, dass es sich beim Ereignis vom 10. Juli 2015 um einen Unfall im Rechtssinne handle und er forderte sie zur Einreichung der Schadenmeldung auf.