4.2 a) Fehlt im Ergebnis eine eindeutige bildgebende Dokumentation einer Ruptur des vorderen Kreuzbandes und liegt auch keine echtzeitliche Beschreibung der Stabilitätssituation vor, kommt man im vorliegenden Fall im Sinne des Gutachters Dr. F. _____ nicht umhin, für die Beurteilung der Unfallkausalität auf die eigenen Angaben der Beschwerdeführerin abzustellen.