Fragen offen. So hatte der damals zuständige Arzt wie erwähnt am 13. Juli 2016 in diagnostischer Hinsicht von einer „Partialruptur des VKB" gesprochen (act. 2.12). Hierzu steht im Widerspruch, dass im Austrittsbericht vom 29. August 2016 betreffend den Aufenthalt, im Rahmen dessen die zweite Kniearthroskopie erfolgte, als Diagnose eine „sagittale Instabilität bei Status nach Kniedistorsion" angegeben wurde. Von einer Teilruptur ist in dem Bericht nichts (mehr) erwähnt (act. 2.14). Hiervon wich Dr. M. ___