Die Instabilität bemerkten die Betroffenen schon unmittelbar nach dem Ereignis, wenn die oft starken Schmerzen rückläufig seien. Seite 14 Es sei versicherungsmedizinisch nicht nachvollziehbar, weshalb die Versicherte nicht gleich nach dem Ereignis vom 10. Juli 2015 über eine Instabilität am Kniegelenk, sondern erst zwei Wochen später bei einer Wanderung darüber geklagt habe. In diesem Zusammenhang spreche auch der unauffällige klinische Befund des Spitals I. ______ vom 8. März 2016 gegen eine traumatische VKB-Ruptur. Hinsichtlich des MRI linkes Kniegelenk vom 5. Februar 2016 mit fehlendem bone bruise könne die Aussage von Dr. G. __