w) In der Stellungnahme des Vertrauensarztes der Versicherung B. ______, Dr. D. ______, vom 21. Juli 2019 (act. 14), welche zusammen mit der Duplik eingereicht wurde, wird ausgeführt, inwieweit ein subjektiv empfundener „Chlapf" im Gelenk für eine Läsion des vorderen Kreuzbandes spreche, werde wohl aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht objektiv zu klären sein. Letztlich könne damit nicht mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit eine VKB-Läsion bejaht werden. Ebenso beweise eine verzögert auftretende Schwellung eines Kniegelenks keine VKB-Ruptur.