Die fachtechnischen Ausdrücke „möglich', ‚überwiegend wahrscheinlich, „sicher" fehlten. Klarer sei seine Aussage in der Beantwortung der Frage 8.1 sowie den Fragen 8.4, 7.2, 9.2. Der Gutachter gehe hier immer davon aus, dass die Schädigung des Gelenks auf den Unfall vom 10. Juli 2015 zurückzuführen sei. Im Ergebnis sei die Insuffizienz des VKB bei Vorliegen einer Partialruptur mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Ereignis vom 10. Juli 2015 zurückzuführen.