Weshalb die Behandlungen im Spital I. ______ primär über die Krankenkasse abgerechnet worden seien, entziehe sich seinen Kenntnissen. Widersprüchlich sei die Diagnose und Anamnese von Dr. L. ______ anlässlich der Erstkonsul- Seite 13 tation. Bei der Diagnose eines Status nach stattgehabter Zerrung des vorderen Kreuzbandes links gehe er in der Anamnese nicht näher auf ein Unfallereignis ein. Es sei davon auszugehen, dass die Patientin auf Befragung Auskunft gegeben habe. Im Operationsbericht vom 22. April 2016 von Dr. L. ______ fehlten leider Angaben über eine Stabilitätsuntersuchung in Narkose.