Die zweite Frage lautete, ob die aufgrund der Operationen (Kniearthroskopie und Bohrkanalauffüllung femoral und tibial vom 30. Mai 2018) festgestellte Arthrofibrose überwiegend wahrscheinlich auf das Ereignis vom 10. Juli 2015 zurückzuführen sei. Laut Gutachter sei die Beantwortung dieser Frage einfacher, wobei sie zwangsläufig an die Antwort auf die erste Frage anknüpfe. Die Arthrofibrose sei zweifellos eine Folge des Eingriffs vom 26. August 2016. Da jener Eingriff nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aufgrund der Folgen des Unfalls vom 10. Juli 2015 durchgeführt worden sei, müsse diese Frage mit NEIN beantwortet werden.