eine „persistierend klinisch eindeutige Instabilität" gezeigt habe, sodass er eine Kreuzbandplastik durchgeführt habe. Diesen Darlegungen könne entnommen werden, dass unter streng „orthopädisch-morphologischen" Gesichtspunkten nicht genügend Hinweise dafür vorliegen, dass es im Rahmen des Unfalls vom 10. Juli 2015 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer behandlungsbedürftigen Ruptur des vorderen Kreuzbandes gekommen sei. Unter diesen Umständen sei es also lediglich durchaus möglich, dass der Eingriff vom 26. August 2016 wegen der Folgen des Unfalls vom 10. Juli 2015 durchgeführt worden sei.