Der Gutachter erklärte dazu, als „harte" Fakten müsse festgehalten werden, dass die Versicherte erst Ende Januar 2016 den Hausarzt aufgesucht habe, dass das MRI höchstens eine ältere Partialruptur des VKB gezeigt habe, dass Dr. L. ______ anlässlich seiner fachärztlichen Untersuchung vom 8. März 2016 klinisch keine Hinweise auf Instabilität im Sinne einer Kreuz-bandruptur gehabt habe. Anlässlich der am 22. April 2016 durchgeführten Arthroskopie werde ein „funktionell intaktes vorderes Kreuzband" beschrieben, das sich beim Schubladentest gut angespannt habe. Aufgrund der persistierenden Beschwerden sei von Dr. M. ______ am 26. August 2016 eine weitere Arthroskopie durchgeführt worden, die