Aus medizinischer Sicht sei die Stellungnahme von Dr. D. ______, angesichts der fehlenden eindeutigen morphologischen und funktionellen Befunde einer Instabilität, gut nachvollziehbar. Berücksichtige man allerdings zusätzlich (und vermehrt) die Angaben der Versicherten über den Verlauf nach dem Unfallereignis, so erscheine es vertretbar, das Ereignis vom 10. Juli 2015 als Ursache für die Instabilität und die nachfolgenden operativen Eingriffe anzusehen. Was die Frage nach dem Erreichen des Status quo sine vel ante betreffe, sei wie schon erwähnt zu beachten, dass nicht von einem krankhaften Vorzustand oder von unfallfremden Zuständen auszugehen sei.