Seite 10 Es stelle sich grundsätzlich die Frage, ob diese operative Stabilisierung wegen einer im Rahmen des Unfalls vom 10. Juli 2015 erfolgten Schädigung am linken Kniegelenk durchgeführt werden musste. Die Beurteilung dieser Frage sei schwierig. Unter Berücksichtigung der Aktenlage und der Angaben der Versicherten sei schlussendlich folgendes festzuhalten