Seite 9 sein Zusammenhang sei auch festzustellen, dass die Angaben der behandelnden Ärzte zum Unfallhergang deutlich voneinander abweichen würden. Die während der Wanderung vom 28. Juli 2015 beklagten Beschwerden liessen sich eher auf die im MRI vom 5. Februar 2016 dokumentierten degenerativen Veränderungen des linken Kniegelenks zurückführen, die auch die rezidivierenden Schwellungen des Kniegelenks zwanglos erklärten. Obwohl das MRI vom 5. Februar 2016 eine Partialruptur des vorderen Kreuzbandes beschreibe, schliesse die Arthroskopie vom 22. April 2016 eine traumatisch strukturelle Verletzung des