h) Fragliches MRI wurde am 8. Juli 2016 durchgeführt und ergab folgende Beurteilung: Kein Nachweis osteochondraler Läsionen, so dass der Ursprung der arthroskopisch geborgenen freien Gelenkkörperchen in der heutigen MRI-Untersuchung nicht geklärt werden könne. Das VKB sei weiterhin stark aufgefiedert mit deutlichem T2-Signal, idem zur Voruntersuchung und unverändert vereinbar mit einer VKB-Partialruptur. Der leichte Kniege- Ienkserguss sei möglicherweise noch postinterventionell, ebenso das subkutane Weichteilödem. Unverändert kleiner Knorpeldefekt der medialen Patellafacette (act. 2.11). Gestützt auf die MRI-Befunde hielt Dr. M. ______ mit Arztbericht vom 13. Juli 2016 fest, dass die