a) Am 28. Januar 2016 begab sich die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Beschwerden am linken Knie erstmals in ärztliche Behandlung bei ihrem Hausarzt Dr. H. ______. Dieser stellte ein Schubladenphänomen fest und veranlasste folglich ein MRI im Spital I. ______ (act. 1,5.4). b) Fragliches MRI vom 5. Februar 2016 ergab laut dem zuständigen Arzt Dr. J. ______ eine Auftreibung und Signalerhöhung des vorderen Kreuzbandes, was zusammen mit der Signalerhöhung im medialen apikalen Rand des Hoffa'schen Fettkörpers für das Vorliegen einer Partialruptur des vorderen Kreuzbandes spreche (act. 6.4.1).