Seit zierte am 14. August 2019 (act. 13) und reichte dabei eine zusätzliche Stellungnahme seines Vertrauensarztes Dr. D. ______ vom 21. Juli 2019 ein (act. 14). G. Die Parteien verzichteten auf eine mündliche Verhandlung. H. Nachdem den Parteien das vorliegende Urteil eröffnet wurde, verlangte die Beschwerdeführerin innert Frist eine schriftliche Begründung (act. 19). Erwägungen