D. Am 27. Februar 2018 wurde die Versicherte im Rahmen eines Schadeninspektorengesprächs darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei den Vorfällen vom 10. Juli 2015 und 14. Januar 2018 um Unfälle im Rechtssinne handle. Folglich reichte die Versicherte am 1. bzw. 26. März 2018 die beiden betreffenden Unfallmeldungen ein (act. 6.1.1; act. 6.3.2). Am 26. April 2018 erfolgte eine medizinische Stellungnahme des Vertrauensarztes der Versicherung B. ______, Dr. D. ______, Orthopädische Chirurgie und Traumatologie. Der Mediziner erklärte, in Bezug auf den Unfall vom 10. Juli 2015 sei der Status quo sine nach 8 Wochen erreicht worden;