A. Die am XX.XX.1980 geborene A. ______ war seit Juni 2011 bei der C. ______ als Raumpflegerin angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Versicherung B. ______ obligatorisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 10. Juli 2015 machte sie im Rahmen ihrer Arbeit einen Fehltritt auf einer Treppe und zog sich dadurch eine Verdrehung/Verstauchung des Knies links zu, wobei sie laut ihren eigenen Angaben anfänglich starke Schmerzen verspürt sowie eine Schwellung festgestellt habe, die jedoch in den folgenden Tagen zunehmend nachgelassen hätten (act. 6.3.1 und 6.3.2).