Vorinstanz IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden, Neue Steig 15, Postfach, 9102 Herisau Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 24. Januar 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung vom 24. Januar 2019 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei mit Wirkung ab dem 1. September 2018 eine ganze IV- Rente zuzusprechen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin.