E. Mit Verfügung vom 15. November 2017 lehnte die Vorinstanz einen Anspruch auf Leistungen der SUVA für Umschulungsmassnahmen und Taggelder während der Umschulungsmassnahme ab. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin 1 am 11. Dezember 2017 Einsprache (SUVA-act. 103). Die Beschwerdeführerin 2 wandte sich mit Schreiben vom 29. November 2017 gegen die Verfügung der Vorinstanz vom 15. November 2017 (SUVA-act. 102).