C. Mit Schreiben der Beschwerdeführerin 2 vom 7. Februar 2017 wurde die Vorinstanz darüber informiert, dass B. ein Gesuch zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung eingereicht habe (SUVA-act. 52). Am 27. Februar 2017 erliess die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) einen Vorbescheid betreffend Rentenleistungen, in welchem die Abweisung des Gesuchs aufgrund fehlender Beitragszeiten in Aussicht gestellt wurde (SUVA-act.