B. Ab dem 24. Juli 2016 erbrachte die SUVA die versicherten Leistungen für die Folgen des Berufsunfalles (SUVA-act. 3 und 4). Nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses meldete Seite 2 sich B. per 17. Dezember 2016 aus der Schweiz ab und nahm Wohnsitz in Deutschland (SUVA-act. 41).