A. Der am XX.XX.1988 geborene B. war als Zimmermann bei der C. angestellt und bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA; nachfolgend: Vorinstanz) obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er am 21. Juli 2016 bei der Bedienung einer Tischkreissäge mit der linken Hand in das rotierende Fräsenblatt geriet. Dabei wurden der kleine Finger und der Ringfinger abgetrennt und der Mittel- sowie der Zeigefinger angesägt (Diagnose: Subamputation Zeigefinger und Mittelfinger links Höhe Mittelphalanx resp. PIP-Gelenkamputation Ringfinger links Höhe PIP-Gelenk und Amputation Kleinfinger Höhe DIP-Gelenk; SUVA-act. 19).