Seite 5 D.5 Nach Ergehen des Urteildispositivs am 20. November 2018 (act. 14) ersuchte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 (act. 15) um dessen Begründung. Erwägungen 1. Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der Prozessvoraussetzungen ergibt, dass diese sowohl hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung als auch hinsichtlich der Form- und Fristerfordernisse erfüllt sind. Auf die Beschwerde ist deshalb einzutreten.