D.3 Gegen diesen Entscheid erhob die Versicherte mit Schreiben vom 16. Februar 2018 (act. 1) Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen. Auf die dortigen Vorbringen wird - wie auch beim übrigen Schriftenwechsel - im Rahmen der Erwägungen näher eingegangen, soweit erforderlich. D.4 Mit Beschwerdeantwort vom 21. März 2018 (act. 4) beantragte die Zürich die Abweisung der Beschwerde.