C.5 Mit Schreiben vom 28. Februar 2017 (act. 5.2/ZM_52) nahm Prof. B___ zuhanden der Zürich Stellung. Dabei listete er die Vorakten auf und fasste die Krankengeschichte zusammen. Seines Erachtens müsse die Versicherte vor Mai 2006 Kontakt mit Borrelia burgdorferi gehabt haben, da sich von 2006 bis 2014 nie eine typische klinische Spätphase einer Borrelien-Infektion habe feststellen lassen. Ab dem Jahr 2007 sei der IgG-Titer normalisiert bzw. grenzwertig erhöht geblieben. Ausserdem liessen die tiefen und abgesunkenen Antikörperspiegel ab November 2007 eine aktive Borreliose als eher unwahrscheinlich erscheinen.