C.2 Nach mehreren Mahnungen durch die Zürich meinte dieser mit Schreiben vom 4. Januar 2016 (act. 5.2/ZM_50), das Sternoklavikulargelenk sei nur in einem von achtundsechzig Fällen befallen, meistens zusammen mit anderen Gelenken. Im vorliegenden Fall sei aber nur dieses Gelenk betroffen. Die von Dr. C___ zitierte Studie sei nicht zutreffend, da dort Patienten ohne Antibiotikatherapie untersucht worden seien, wohingegen im vorliegenden Fall eine solche erfolgt sei.