2. Diskussion der abweichenden medizinischen Meinungen durch den Gutachter. Im Übrigen kann auf den in den erwähnten Urteilen wiedergegebenen Sachverhalt verwiesen werden. Seite 2 B. B.1 Mit Schreiben vom 19. März 2014 (act. 5.1/Z_149) unterbreitete die Zürich der Versicherten einen Vergleichsvorschlag, den diese mit Schreiben vom 28. März 2014 (act. 5.1/Z_150) ablehnte.