A. Das Obergericht hatte sich mit der am XX.XX.1955 geborenen Versicherten, die sich bei der Unfallversicherung am 6. Juli 2007 wegen einer Borrelioseerkrankung nach Zeckenbiss zum Bezug von Leistungen angemeldet hatte, schon in zwei unfallversicherungs- und in einem berufsvorsorgerechtlichen Verfahren zu befassen.