Gutheissung der Beschwerde und Aufhebung der damit angefochtenen Verfügung vom 11. Januar 2018 von der IV-Stelle vor der Prüfung der Rentenfrage zu einem von der Klinik Balgrist im Berufsfindungsbericht von Mitte September 2016 (erstmals) thematisierten Arbeitsversuch aufzubieten. Nur im Fall, dass es sich die Versicherte im Verlauf wieder anders überlegen sollte, wäre unter Umständen das Mahn- und Bedenkzeitverfahren anzuwenden, sofern nicht ein offensichtlich erkennbarer subjektiver Eingliederungswille erkennbar wäre (s. zu den Gründen für die Beendigung eines Arbeitsversuchs auch E. 3.5 hiervor).