Zudem stellt eine Intelligenzminderung nicht per se ein invalidisierender Gesundheitsschaden dar, sondern es ist immer auch der Gesamtheit der gesundheitlichen Beeinträchtigung Rechnung zu tragen (Urteil des Bundesgerichts 8C_608/2018 vom 11. Februar 2019 E. 5.2 mit Hinweisen). Weitere Abklärungen erübrigen sich demnach, zumal die Klinik Teufen in der Stellungnahme vom 20. April 2018 aus psychiatrischer Sicht aktuell ein Aufbautraining mit maximal 50% Präsenzzeit als zumutbar erachtet und insoweit – in Übereinstimmung mit dem psychiatrischen Gutachten – grundsätzlich eine Arbeitsfähigkeit nicht ausschliesst (IV-act. 161-3/8). Der psychiatrische Gutachter Dr. med.