Dr. med. B.__________ stellte im Gutachten vom 24. März 2016 die Diagnose einer mittelgradigen depressiven Episode mit somatischem Syndrom (ICD-10: F32.11). Jedoch bestehe aufgrund der Angaben anlässlich der Haushaltsabklärung sowie der Angaben von Dr. med. D.__________ aus gutachterlicher Sicht auch in Bezug auf diese Diagnose eine gewisse Unsicherheit. Er gehe, unabhängig von der Dekonditionierung und der mangelnden Wirksamkeitserwartung, von einer zu Beginn mindestens 50%-igen Arbeitsfähigkeit aus, welche aber durchaus weiter steigerbar sein müsste.