Das Training wurde vorzeitig abgebrochen wegen Schwellungszuständen am linken Knie. Diese beiden ersten Punkte sprechen gegen die Beurteilung der IV, der Zustand habe sich seit der gutachterlichen Beurteilung durch Frau Dr. H.__________ vom 20.10.2017 gebessert. Ebenso kann eine Knie-Instabilität nicht mit einer Knie-Versteifung (Arhrodese) verglichen werden bezüglich Leis-