146, S. 1). Hierauf schlug Dr. D.__________ vor, zunächst bei der Hausärztin nachzufragen, inwieweit die gutachterlich empfohlenen therapeutischen Massnahmen inzwischen umgesetzt worden seien; wahrscheinlich werde, wie schon von Dr. H.__________ angetönt, für die definitive Beurteilung der Arbeitsfähigkeit eine erneute Begutachtung nötig sein (IV-act. 146, S. 3 unten).