Nach einem Standortgespräch am 16. Dezember 2016 (IV-act. 106) trat der Beschwerdeführer am 9. Januar 2017 ein Belastbarkeitstraining als Küchenmitarbeiter bei G.__________ in Rheineck an (IV-act. 115). Im Schlussbericht vom 28. April 2017 (IV-act. 122) wurde dem Beschwerdeführer hohe Zuverlässigkeit und Motivation attestiert und darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer sehr gerne wieder arbeiten würde. Wegen anhaltender Kniebeschwerden sei ihm eine Pensenerhöhung über 30% aber nicht möglich gewesen.