B. Am 1. September 2017 meldete sich A___ erneut bei der IV-Stelle zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (IV-act. 43). Mit Schreiben vom 7. September 2017 wies die IV-Stelle darauf hin, dass als Voraussetzung zur Prüfung des neuen Rentengesuchs eine relevante Änderung des rechtserheblichen Sachverhalts glaubhaft zu machen sei (IV-act. 46). In der Folge wurden verschiedene medizinische Unterlagen eingereicht (IVact. 47 und 48). Mit Vorbescheid vom 31. Oktober 2017 kündigte die IV-Stelle an, aufgrund der weiterhin fehlenden schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung das neue Leistungsbegehren abzuweisen (IV-act. 51).