Insbesondere um eine berufliche Weiterentwicklung mit einem daraus resultierenden höheren Einkommen mit berücksichtigen zu können, müssen konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sein, dass ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ein beruflicher Aufstieg und ein entsprechend höherer Verdienst tatsächlich realisiert worden wären (Urteil des Bundegerichts 8C_728/2016 vom 21. Dezember 2016 E. 3.1). Der blosse Hinweis auf die Tabellenlöhne für den Gesundheitsbereich, wie es die Beschwerdeführerin vorschlägt (act. 1, S. 4), genügt demnach gerade nicht. Infolge fehlender, konkreter Hinweise ist ein hypothetischer Aufstieg infolgedessen nicht zu berücksichtigen.