2.22. Der Auffassung der Beschwerdeführerin, diese würde heute als Pflegedienstangestellte in einem Altersheim deutlich mehr als die angenommenen Fr. 54‘194.-- im Jahr verdienen, weil sie ohne die invalisierenden Leiden wegen ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Pflegedienst in höhere Lohnklassen aufgestiegen wäre, kann nicht gefolgt werden: