2.18. Bei den wiederholten beruflichen Eingliederungsversuchen fällt auf, dass die Beschwerdeführerin zwar immer wieder ihre Kooperationsbereitschaft geäussert (act. IV 100; 109), sich dann aber entgegen der in Aussicht gestellten Bereitwilligkeit verhalten hat. Bereits kurz vor dem Ende des ersten vom RAD angestossenen Belastbarkeitstrainings in I.