J. In Würdigung dieser aktuellen Erkenntnisse der Klinik für Neurochirurgie am Kantonsspital St.Gallen stellte der RAD am 14. Februar 2018 fest, eine wirkliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation sei aus diesen ärztlichen Feststellungen nicht ersichtlich. Trotzdem sei noch die Beurteilung der Schmerzklinik am Kantonsspital St.Gallen abzuwarten, der die Beschwerdeführerin überwiesen worden sei (act. IV 170, S. 2).