Als versicherungsrelevante Krankheit brachte sie diverse Organstörungen vor, wozu sie Rückenleiden seit dem Jahr 2002 wie auch eine Magendarmstörung seit dem Jahr 1996 zählte. Hierzu sei eine Depression seit dem Jahr 2003 gekommen (act. IV 1, S. 5). In den darauffolgenden medizinischen Abklärungen vom 18. Oktober 2004 (act. IV 7, S. 5) sowie vom 15. November 2004 (act. IV 5, S. 1) wurde bei der Beschwerdeführerin ein chronisches, lumbovertebrales Schmerzsyndrom, eine depressive Reaktion mit Somatisierung, eine Anpassungsstörung mit affektiven Reaktionen sowie eine chronisch-rezidivierende Gastropathie diagnostiziert.