a) der Beschwerdeführerin (sinngemäss): 1. Die Verfügung vom 11. Oktober 2018 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, auf das neue Leistungsbegehren vom 24. Januar 2018 von A. ______ einzutreten; 2. unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. A. ______ , geboren XX.XX.1961, (nachfolgend: Beschwerdeführerin) meldete sich am 29. April 2015 erstmals wegen chronischer Schmerzen an Füssen und Nacken bei der Invalidenversicherung an (IV-act. 1).