Gegenstand Hilflosenentschädigung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 25. September 2018 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 25. September 2018 sei insoweit aufzuheben, als damit der Beschwerdeführerin keine Hilflosenentschädigung mittleren Grades zugesprochen wird und es sei die Beschwerdegegnerin zu verurteilen, der Beschwerdeführerin rückwirkend ab dem 1. Oktober 2017 eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades auszurichten.