B. Mit Vorbescheid vom 5. September 2013 stellte die IV-Stelle dem Versicherten bei einem ermittelten Invaliditätsgrad von 44 % die Zusprache einer Viertelsrente ab Oktober 2012 in Aussicht (IV-act. 91). Nachdem der Versicherte am 3. Oktober 2013 durch RA D._______ hatte Einwand erheben lassen (IV-act. 94) verfügte die IV-Stelle am 22. November 2013 im Sinne des Vorbescheids (IV-act. 101). Die hiegegen erhobene Beschwerde des Versicherten wurde vom Obergericht