115) jedenfalls nicht entnehmen. Zum Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin nach der ausgewiesenen, vorübergehenden Verschlechterung liegt lediglich der Bericht von Dr. med. H._______, Oberarzt Psychiatrische Klinik Wil, vom 29. August 2012 vor. (...) Es kann demnach nicht abschliessend beurteilt werden, ob sich der psychische Gesundheitszustand seit der ausgewiesenen Verschlechterung und der damit einhergehenden stationären Behandlung vom 13. September bis zum 27. Oktober 2011 wieder verbessert hat.“