A. Die am XX.XX.1980 geborene A.__________ (nachfolgend: Klägerin) war bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (nachfolgend: Beklagte) für die berufliche Vorsorge versichert, als sie am 2. Februar 2009 infolge gesundheitlicher Probleme zu 100% arbeitsun-fähig geschrieben wurde.