d. Die von der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit der Statusfrage aufgeworfene Frage nach einem allfälligen Anspruch einer anwaltlich vertretenen Person auf Teilnahme ihres Vertreters an einer Haushaltsabklärung vor Ort kann damit an dieser Stelle offengelassen werden. Mangels Entscheidwesentlichkeit kann auch offenbleiben, ob die